Corona: Weitere Maßnahmen der Landesregierung ab 23.03.20
Die Landesregierung hat per Verordnung am 22.03. weitere Maßnahmen in Kraft gesetzt. Ab dem 23. März 2020 gilt u.a.:
"Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten."