"CoronaVO Kosmetik und medizinische Fußpflege" veröffentlicht
Das Wirtschafts- und Sozialministerium hat eine "CoronaVO Kosmetik und
medizinische Fußpflege" erlassen, mit der Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen speziell für Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios, für medizinische und nicht medizinische Fußpflegeeinrichtungen geregelt sind: