Aktuelles aus dem Bürgermeisteramt

Durchfahrtsverbot Ortdurchfahrt Trienz

Die Ortsdurchfahrt Trienz ist im Bereich der Baustelle zwischen der Kreuzung Römerstraße / Mosbacher Weg / Kirchenstraße bis zum Ortsende in Richtung Fahrenbach für die Durchfahrt ausdrücklich gesperrt. Signalisiert wird das für Verkehrsteilnehmer durch das Zeichen 250 „Durchfahrt verboten“ und eine Absperrung mit roten Kennleuchten. Selbst wenn eine Einfahrt bei geöffneten Absperrungen möglich wäre (z.B. für Baufahrzeuge), lässt sich daraus keine entsprechende Berechtigung für andere Verkehrsteilnehmer ableiten. Zuwiderhandlungen stellen eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.

Noch schwerwiegender ist es allerdings, wenn Verkehrsschilder und Verkehrseinrichtungen durch Unberechtigte entfernt, verstellt oder verschoben werden. Werden Dritte infolgedessen geschädigt, kann der Verursacher zu Schadensersatz verpflichtet werden. Unter bestimmten Umständen könnte sogar der Straftatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt sein.

Wir weisen daher nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung des angeordneten Durchfahrtsverbots hin. Ansonsten ist ebenso wie bei unberechtigten Veränderungen an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit einer Anzeige zu rechnen.