Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Das Angebot zur Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage sowie mit einem Mobilgerät über den QR-Code ist bis Donnerstag, 05.03. um 12 Uhr möglich, damit die Bearbeitung des Wahlscheinantrags und die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen an die Wähler gewährleistet ist.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie bis Freitag, 06.03. um 15 Uhr persönlich oder auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)fahrenbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei plötzlicher Erkrankung ist auch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr noch Briefwahl möglich. Wenden sie sich in einem solchen Fall an die Wahlhelfer in den Wahllokalen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Tel. 06267 / 9205-0
E-Mail gemeinde(@)fahrenbach.de
Fax 06267 / 9205-27