Beschließender Ausschuss

Nach §4 der Hauptsatzung wird ein beschließender Ausschuss für Bauwesen, Bauleitplanung und Gemeindeentwicklung gebildet. Der Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 7 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats, für die jeweils Verhinderungsstellvertreter bestellt werden.

Der beschließende Ausschuss kann gem. §5 Abs.2 der Hauptsatzung folgende Beschlüsse in eigener Zuständigkeit fassen:

2.1 Vergabe von Aufträgen im Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), der Bauleitplanung und im Bereich der Gemeindeentwicklung ab einem Betrag von 20.000,00 € bis 50.000,00 € im Rahmen der im Haushaltsplan zur Bewirtschaftung vorgesehenen Mittel.

2.2 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven von 10.000,00 € bis 40.000,00 €.