Umlegungsausschuss

Nach §4 Abs.1 Nr.1.2 der Hauptsatzung wird ein Umlegungsausschuss zur Durchführung von Baulandumlegungen gebildet. Der Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 6 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats (2 je Ortsteil), für die jeweils Verhinderungsstellvertreter bestellt werden.

Zu den Sitzungen des Umlegungsausschusses werden ein Vermessungssachverständiger und ein Bausachverständiger als Mitglieder mit beratender Stimme hinzugezogen.